Unlauterer Wettbewerb
In Kürze
Unlauterer Wettbewerb beschreibt rechtswidriges Marktverhalten von Unternehmen gegenüber Mitbewerbern oder Verbrauchern. Er kennzeichnet Handlungen, die den Leistungswettbewerb durch unzulässige Mittel verfälschen.
Definition
Unlauterer Wettbewerb ist ein wettbewerbsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Marktverhalten von Unternehmen, das objektiv gegen anerkannte Wettbewerbsregeln verstößt. Erfasst werden geschäftliche Handlungen, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern beeinträchtigen. Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn das Verhalten mit der Förderung von Absatz oder Bezug verbunden ist. Erforderlich ist ein objektiver Zusammenhang zwischen dem Verhalten und einer unternehmerischen Marktentscheidung. Maßgeblich ist die Eignung zur spürbaren Beeinflussung wirtschaftlicher Entscheidungen der angesprochenen Marktteilnehmer. Die rechtliche Beurteilung erfolgt anhand des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG. Zentrale Anknüpfungspunkte bilden § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG und § 3 Abs. 1 UWG. Unlauterer Wettbewerb setzt kein Verschulden voraus und knüpft allein an das Marktverhalten an. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme eines bestimmten Wettbewerbsverhaltens wird dadurch nicht begründet. Vom Kartellrecht ist der Begriff abzugrenzen, da dort Marktstrukturen und Absprachen geregelt werden. Unlauterer Wettbewerb besitzt erhebliche Bedeutung für Unterlassungsansprüche und lauterkeitsrechtliche Marktbereinigung.