Urlaub
In Kürze
Urlaub ist die zeitlich begrenzte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Er erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Definition
Urlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Urlaub bezeichnet die zeitweise Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht zum Zweck der Erholung. Er liegt vor, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis fortbesteht und die Arbeitsleistung vorübergehend nicht erbracht wird. Voraussetzung ist, dass der Urlaubsanspruch dem Grunde nach entstanden und zeitlich festgelegt ist. Während des Urlaubs besteht grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), insbesondere § 1 BUrlG und § 3 BUrlG. Nach dem BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub jährlich vier Wochen. Urlaub begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütungsbestandteile außerhalb des Urlaubsentgelts. Urlaub ist von sonstigen Freistellungen abzugrenzen, die nicht der Erholung dienen. In der Praxis strukturiert Urlaub die Erholungszeiten innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse.