Urlaubssperre
In Kürze
Die Urlaubssperre beschränkt die zeitliche Inanspruchnahme von Erholungsurlaub aus betrieblichen Gründen. Sie wirkt nur für einen bestimmten Zeitraum und betrifft laufende Urlaubsanträge.
Definition
Urlaubssperre ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die zeitlich begrenzte Einschränkung der Möglichkeit, Erholungsurlaub zu nehmen. Eine Urlaubssperre liegt vor, wenn festgelegt ist, dass Urlaubsanträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht genehmigt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen dringender betrieblicher Gründe, die der Urlaubsgewährung entgegenstehen. Maßgeblich ist, dass ohne die Einschränkung erhebliche Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs eintreten würden. Rechtsgrundlage ist § 7 Bundesurlaubsgesetz (Bundesurlaubsgesetz – BUrlG). Die Urlaubssperre hebt bestehende Urlaubsansprüche nicht auf und lässt genehmigten Urlaub grundsätzlich unberührt. Sie ist von Betriebsferien abzugrenzen, bei denen Urlaub verbindlich zu festgelegten Zeiten genommen wird. In der Praxis dient die Urlaubssperre der kurzfristigen Sicherstellung der personellen Einsatzfähigkeit.