Versicherung
In Kürze
Versicherung bezeichnet die kollektive Absicherung wirtschaftlicher Risiken gegen Beitragszahlung. Sie dient dem Ausgleich individueller Schadens- oder Vorsorgerisiken.
Definition
Versicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Absicherung wirtschaftlicher Risiken im Beschäftigungskontext. Sie bezeichnet ein Rechtsverhältnis, in dem ein Risiko gegen Entgelt kollektiv auf einen Träger übertragen wird. Tatbestandlich ist festgelegt, dass ein Versicherter Beiträge leistet und bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung erhält. Die Versicherung kann privatwirtschaftlich organisiert sein oder als gesetzliche Sozialversicherung mit einkommensabhängiger Finanzierung ausgestaltet werden. Im Arbeitsverhältnis betrifft Versicherung insbesondere Risiken aus Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit oder Haftung des Arbeitnehmers. Eine Versicherung begründet keinen Anspruch auf Leistung ohne Eintritt des vertraglich oder gesetzlich bestimmten Versicherungsfalls. Von ihr abzugrenzen ist die bloße Rücklagebildung ohne kollektiven Risikoausgleichsmechanismus in Unternehmen. Der Risikoausgleich erfolgt durch Zusammenfassung vieler Einzelrisiken innerhalb einer Versichertengemeinschaft auf Dauer. In der Praxis strukturiert sie die finanzielle Absicherung arbeitsbezogener Lebensrisiken von Beschäftigten.