Versicherungssumme
In Kürze
Versicherungssumme bezeichnet den vertraglich festgelegten Höchstbetrag einer Versicherungsleistung. Sie begrenzt den Leistungsumfang im Versicherungsfall.
Definition
Versicherungssumme ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff des Versicherungsrechts zur Bestimmung des maximalen Leistungsumfangs. Versicherungssumme bezeichnet den im Versicherungsvertrag festgelegten Geldbetrag, bis zu dem der Versicherer im Versicherungsfall leistet. Tatbestandlich ist festgelegt, dass der Betrag verbindlich vereinbart ist und die Haftung oder Leistung nach oben begrenzt. In der Schadenversicherung stellt die Versicherungssumme den absoluten Höchstbetrag der Entschädigungsleistung dar. In der Personen- oder Kapitalversicherung bestimmt die Versicherungssumme die garantierte Leistung bei Eintritt des Versicherungsfalls oder bei Vertragsablauf. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, abgekürzt VVG. Die Versicherungssumme umfasst keine darüberhinausgehenden Überschussbeteiligungen oder freiwilligen Zusatzleistungen des Versicherers. Von der Versicherungssumme abzugrenzen ist der tatsächlich ausgezahlte Leistungsbetrag im konkreten Schadensfall. In der Praxis definiert die Versicherungssumme das finanzielle Sicherungsniveau arbeits- und haftungsbezogener Risiken.