Vertrauensarbeitszeit
In Kürze
Vertrauensarbeitszeit beschreibt ein Arbeitszeitmodell mit ergebnisbezogener Steuerung ohne laufende Zeitkontrolle. Die Arbeitsleistung wird anhand festgelegter Ziele innerhalb eines definierten Zeitrahmens erbracht.
Definition
Vertrauensarbeitszeit ist ein arbeitszeitrechtliches Modell zur ergebnisorientierten Organisation der geschuldeten Arbeitsleistung im Betrieb. Es kennzeichnet sich durch den Verzicht auf eine fortlaufende arbeitgeberseitige Kontrolle der täglichen Anwesenheitszeit. Die Arbeitszeit wird durch Beschäftigte eigenverantwortlich innerhalb eines vorgegebenen Rahmens verteilt und organisiert. Voraussetzung ist eine festgelegte vertragliche Arbeitszeit sowie eine objektiv bestimmbare Aufgaben oder Zielzuweisung. Die Leistungserbringung wird anhand erreichter Arbeitsergebnisse und nicht anhand reiner Zeitpräsenz beurteilt. Vertrauensarbeitszeit steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und der arbeitsvertraglichen Pflichten aus § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine Verpflichtung zur vollständigen Vergütungsfreiheit von Mehrarbeit ist mit Vertrauensarbeitszeit nicht verbunden. Abzugrenzen ist Vertrauensarbeitszeit von der Gleitzeit, bei der Arbeitszeiten innerhalb fester Zeitkorridore erfasst werden. Das Modell besitzt praktische Bedeutung für Tätigkeiten mit variabler Arbeitsbelastung und begrenzter Präsenzsteuerung.