Vertrauensleute
In Kürze
Vertrauensleute sind innerbetriebliche Ansprechpartner gewerkschaftlich organisierter Beschäftigter. Sie handeln ehrenamtlich und vermitteln zwischen Belegschaft, Gewerkschaft und betrieblichen Interessenstrukturen.
Definition
Vertrauensleute ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ehrenamtlich tätige gewerkschaftliche Funktionsträger im Betrieb. Er bezeichnet Beschäftigte, die gewerkschaftliche Aufgaben betriebsnah wahrnehmen und Mitglieder regelmäßig informieren. Vertrauensleute wirken auf Grundlage einer innergewerkschaftlichen Bestellung innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zur Gewerkschaft sowie eine aktive Tätigkeit im betroffenen Betrieb. Die Aufgaben umfassen Informationsweitergabe, Interessenbündelung und kommunikative Unterstützung gewerkschaftlicher Zielsetzungen vor Ort. Eine formelle Einbindung in die betriebliche Mitbestimmungsordnung ist rechtlich nicht vorgesehen. Die Tätigkeit von Vertrauensleuten wird durch die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) geschützt. Ein eigenständiges Mitbestimmungsrecht oder Weisungsbefugnis gegenüber Arbeitgebern wird durch den Begriff nicht begründet. Abzugrenzen ist der Begriff vom Betriebsrat als gesetzlich institutionalisiertem Organ der Betriebsverfassung. Vertrauensleute besitzen praktische Bedeutung für die innerbetriebliche Kommunikation und gewerkschaftliche Präsenz im Arbeitsalltag.