Vertraulichkeit
In Kürze
Vertraulichkeit beschreibt die rechtliche Pflicht zum Schutz nicht allgemein zugänglicher Informationen. Sie begrenzt den zulässigen Umgang mit Daten und betrieblichen Kenntnissen.
Definition
Vertraulichkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit datenschutzrechtlicher und schuldrechtlicher Schutzfunktion. Er bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, Informationen vor unbefugter Kenntnisnahme, Nutzung oder Weitergabe zu sichern. Vertraulichkeit erfasst personenbezogene Daten sowie betriebliche Informationen mit berechtigtem Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers. Voraussetzung ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses oder einer vergleichbaren rechtlichen Bindung mit Informationszugang. Die Pflicht wirkt unabhängig von einer ausdrücklichen Vereinbarung als vertragliche Nebenpflicht fort. Rechtsgrundlage sind § 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Artikel 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Vertraulichkeit begründet keinen absoluten Geheimnisschutz gegenüber gesetzlich legitimierten Offenlegungspflichten. Abzugrenzen ist der Begriff von der strafrechtlich geschützten Geheimhaltung besonderer Berufsgeheimnisse. Vertraulichkeit besitzt praktische Bedeutung für Datenverarbeitung, interne Kommunikation und den Schutz betrieblicher Interessen.