Vertretung
In Kürze
Vertretung bezeichnet das rechtlich wirksame Handeln einer Person für eine andere. Die Handlungen wirken unmittelbar für und gegen den Vertretenen.
Definition
Vertretung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt das rechtlich wirksame Handeln einer Person im Namen einer anderen. Die Rechtsfolgen der Handlung treten unmittelbar beim Vertretenen ein. Voraussetzung ist, dass der Handelnde im fremden Namen auftritt. Weiterhin muss eine bestehende Vertretungsmacht rechtlich festgelegt sein. Die Vertretungsmacht kann gesetzlich oder rechtsgeschäftlich begründet sein. Maßgeblich ist, dass der Vertreter keine eigenen Rechtswirkungen erstrebt. Die Zurechnung der Willenserklärung erfolgt vollständig beim Vertretenen. Rechtsgrundlage ist § 164 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Vertretung begründet kein eigenes Schuldverhältnis des Vertreters. Von der Vertretung zu unterscheiden ist der Bote, der lediglich fremde Erklärungen übermittelt. Im Arbeitsverhältnis sichert Vertretung die rechtliche Kontinuität von Entscheidungen und Erklärungen.