Vertrieb
In Kürze
Vertrieb bezeichnet die organisatorische Umsetzung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen. Er bündelt verkaufsbezogene Tätigkeiten entlang definierter Absatzwege.
Definition
Vertrieb ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur funktionalen Einordnung absatzbezogener Tätigkeiten im Unternehmen. Er umfasst die organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Steuerung des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen. Vertrieb erfasst sowohl den unmittelbaren Vertragsabschluss als auch die physische oder organisatorische Distribution. Voraussetzung ist eine betriebliche Absatzstruktur mit festgelegten Zuständigkeiten und definierten Vertriebswegen. Die Tätigkeit im Vertrieb kann durch angestellte Arbeitnehmer oder selbstständige Absatzmittler ausgeübt werden. Der Vertrieb erfolgt direkt gegenüber Endkunden oder indirekt unter Einschaltung weiterer Marktstufen. Die arbeitsvertragliche Ausgestaltung richtet sich nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ein bestimmtes Vergütungs- oder Provisionsmodell wird durch Vertrieb nicht vorgegeben. Abzugrenzen ist Vertrieb von Marketing als vorgelagerter marktorientierter Analyse- und Kommunikationsfunktion. Der Vertrieb besitzt praktische Bedeutung für Aufgabenverteilung, Zielvorgaben und Leistungssteuerung im Arbeitsverhältnis.