Vorfälligkeitsentschädigung
In Kürze
Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet einen Ausgleich für entgehende Zinsen bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung. Sie knüpft an feste Laufzeiten und gebundene Zinssätze an.
Definition
Vorfälligkeitsentschädigung ist ein zivilrechtlicher Begriff zur finanziellen Kompensation bei vorzeitiger Beendigung festverzinslicher Darlehensverträge. Sie beschreibt den Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile des Darlehensgebers infolge vorzeitiger Rückzahlung vereinbarter Kapitalbeträge. Voraussetzung ist ein wirksam geschlossener Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz und festgelegter Laufzeit. Die Vorfälligkeitsentschädigung entsteht, wenn die Rückzahlung vor Ablauf der Zinsbindung erfolgt und gesetzlich zulässig ist. Rechtsgrundlagen sind § 490 Absatz 2 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch BGB und § 502 BGB. Die Entschädigung ist der Höhe nach auf den unmittelbar verursachten Schaden begrenzt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung besteht nicht, wenn gesetzliche Ausschlusstatbestände nach § 502 Absatz 2 BGB eingreifen. Sie ist von Verzugszinsen abzugrenzen, die an eine verspätete Leistungserfüllung anknüpfen. In der Praxis betrifft die Vorfälligkeitsentschädigung insbesondere langfristige Immobilien- und Verbraucherdarlehen mit Zinsfestschreibung.