Vorratsdatenspeicherung
In Kürze
Die Vorratsdatenspeicherung beschreibt die staatlich veranlasste Speicherung bestimmter Verkehrs- und Standortdaten. Sie dient der späteren Verfügbarkeit dieser Daten für Zwecke der Strafverfolgung.
Definition
Vorratsdatenspeicherung ist ein rechtlicher Begriff. Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die anlasslose Speicherung bestimmter Verkehrs- und Standortdaten elektronischer Kommunikationsvorgänge durch Diensteanbieter. Vorratsdatenspeicherung liegt vor, wenn Art, Umfang und Dauer der Datenspeicherung gesetzlich festgelegt sind. Die Speicherung erfolgt unabhängig von einem konkreten Nutzungsanlass oder individuellen Verdachtsmomenten. Erfasst werden regelmäßig Daten zu Zeitpunkt, Dauer, beteiligten Anschlüssen und genutzten Diensten. Die Inhalte der Kommunikation sind von der Vorratsdatenspeicherung nicht umfasst. Die Datenspeicherung überschreitet den Zeitraum, der für Vertragsdurchführung oder Abrechnung erforderlich ist. Die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung richtet sich nach spezialgesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Eine Verpflichtung zur dauerhaften oder unbegrenzten Datenspeicherung wird dadurch nicht begründet. Die Vorratsdatenspeicherung ist von der Bestandsdatenspeicherung hinsichtlich Zweckbindung und Datenkategorie abzugrenzen. In der Praxis betrifft Vorratsdatenspeicherung vor allem Telekommunikations- und Internetdienstleister mit entsprechenden Speicherpflichten.