Vorratsvermögen
In Kürze
Vorratsvermögen bezeichnet die im Unternehmen gelagerten Güter und Leistungen des Umlaufvermögens. Es umfasst Bestände, die für Produktion oder Absatz bestimmt sind.
Definition
Vorratsvermögen ist ein rechtlicher Begriff. Vorratsvermögen beschreibt Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die für Herstellung, Weiterverarbeitung oder Verkauf bestimmt sind. Erfasst sind körperliche und unkörperliche Bestände, die regelmäßig dem kurzfristigen Geschäftsprozess dienen. Vorratsvermögen liegt vor, wenn die Zuordnung zum Umlaufvermögen bilanziell festgelegt ist. Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen zählt die Bestimmung zur betrieblichen Verwendung oder zum Absatz. Die Zuordnung setzt voraus, dass keine dauerhafte Nutzung im Unternehmen vorgesehen ist. Die Bewertung richtet sich nach den handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches (§ 255 Handelsgesetzbuch, HGB). Maßgeblich sind dabei Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung handelsrechtlicher Bewertungsregeln. Eine Einzelbewertung der jeweiligen Vermögensgegenstände ist grundsätzlich erforderlich. Vorratsvermögen umfasst regelmäßig Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige und fertige Erzeugnisse. Auch noch nicht abgeschlossene Leistungen können dem Vorratsvermögen zugeordnet sein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorratshaltung bestimmter Bestände wird dadurch nicht begründet. Vom Anlagevermögen unterscheidet sich Vorratsvermögen durch die fehlende dauerhafte Nutzung im Geschäftsbetrieb. In der Praxis ist Vorratsvermögen für Bilanzierung, Besteuerung und Jahresabschluss von Unternehmen regelmäßig relevant.