Vorsorgeaufwendungen
In Kürze
Vorsorgeaufwendungen sind steuerlich relevante Ausgaben zur Absicherung persönlicher Lebensrisiken. Sie werden im Einkommensteuerrecht als Sonderausgaben berücksichtigt.
Definition
Vorsorgeaufwendungen ist ein steuerrechtlicher Begriff. Vorsorgeaufwendungen bezeichnen Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Absicherung gegen Risiken von Alter, Krankheit, Pflege, Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit. Sie erfassen regelmäßig Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Versicherungs- und Vorsorgesystemen. Vorsorgeaufwendungen liegen vor, wenn die Zahlungen der persönlichen Existenzsicherung dienen. Tatbestandlich erforderlich ist eine Zuordnung der Aufwendungen zur privaten Lebensvorsorge. Die Aufwendungen müssen dem Steuerpflichtigen wirtschaftlich zuzurechnen sein. Eine betriebliche Veranlassung ist für Vorsorgeaufwendungen ausgeschlossen. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Sonderausgaben. Rechtsgrundlage ist § 10 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Abzug ist der Höhe nach gesetzlich begrenzt. Vorsorgeaufwendungen begründen keinen Anspruch auf vollständige steuerliche Erstattung. Von außergewöhnlichen Belastungen unterscheiden sich Vorsorgeaufwendungen durch ihren präventiven Charakter. In der Praxis beeinflussen Vorsorgeaufwendungen die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer.