Vorstellungsgespräch
In Kürze
Das Vorstellungsgespräch ist ein zentrales Auswahlgespräch im Rahmen der Personalauswahl. Es dient der beiderseitigen Prüfung von Eignung und Vertragsinteresse.
Definition
Vorstellungsgespräch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein strukturiertes Auswahlgespräch zwischen Bewerbenden und Arbeitgebenden vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Das Gespräch dient der Erhebung entscheidungsrelevanter Informationen zur fachlichen, persönlichen und rechtlichen Eignung. Vorstellungsgespräch liegt vor, wenn ein persönlicher, telefonischer oder digitaler Austausch zur Stellenbesetzung durchgeführt ist. Voraussetzung ist eine konkrete Vakanz sowie ein erkennbarer Bezug zu einer möglichen Vertragsbegründung. Die zulässigen Inhalte richten sich nach dem berechtigten Informationsinteresse der einstellenden Stelle. Unzulässige Fragen ergeben sich insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG. Bei berechtigter Einladung können Aufwendungen nach §670 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB, erstattungsfähig sein. Vorstellungsgespräch begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Verpflichtung zum Vertragsschluss. Es ist vom Assessment Center abzugrenzen, das mehrere eignungsdiagnostische Verfahren kombiniert einsetzt. Das Vorstellungsgespräch strukturiert Auswahlentscheidungen und dokumentiert rechtlich relevante Informationen im Einstellungsprozess.