Vorzugsaktien
In Kürze
Vorzugsaktien sind Aktien mit besonderen vermögensrechtlichen Sonderrechten. Sie sind regelmäßig vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Definition
Vorzugsaktien ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Aktien einer Aktiengesellschaft mit satzungsmäßig gewährten Vorzugsrechten gegenüber Stammaktien. Die Vorzugsrechte betreffen insbesondere den Dividendenanspruch oder die Beteiligung am Liquidationserlös. Vorzugsaktien liegen vor, wenn die Satzung Sonderrechte bei Gewinnverwendung oder Vermögensverteilung festgelegt hat. Voraussetzung ist eine ausdrückliche gesetzliche Zulassung sowie eine entsprechende Ausgestaltung in der Satzung. Die Ausgabe ist auf höchstens die Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft begrenzt. Rechtsgrundlage ist § 12 Aktiengesetz, kurz AktG. Im Regelfall sind die Aktien mit einem Ausschluss des Stimmrechts verbunden. Vorzugsaktien begründen kein Mitverwaltungsrecht in der Hauptversammlung, solange der Vorzug ordnungsgemäß gewährt wird. Sie sind von Stammaktien abzugrenzen, die regelmäßig ein Stimmrecht ohne besondere Vermögensvorteile vermitteln. Die Ausgestaltung beeinflusst Kapitalstruktur, Ausschüttungspolitik und Stimmrechtsverhältnisse der Gesellschaft.