Vorsteuerüberhang
In Kürze
Ein Vorsteuerüberhang entsteht bei der Umsatzsteuerabrechnung eines Unternehmens. Er führt zu einem Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.
Definition
Vorsteuerüberhang ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine rechnerische Differenz zugunsten des Unternehmers innerhalb eines steuerlichen Abrechnungszeitraums. Die Differenz ergibt sich aus dem Vergleich gezahlter Vorsteuer und geschuldeter Umsatzsteuer. Vorsteuerüberhang liegt vor, wenn die abziehbare Vorsteuer die entstandene Umsatzsteuer übersteigt. Voraussetzung ist eine bestehende Umsatzsteuerpflicht sowie die grundsätzliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Maßgeblich sind ausschließlich steuerlich wirksame Eingangsleistungen mit ordnungsgemäßem Steuerausweis. Die Feststellung erfolgt im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuerjahreserklärung. Rechtsgrundlage ist § 15 Umsatzsteuergesetz, kurz UStG, in Verbindung mit den Abrechnungsregelungen des UStG. Der Überhang begründet einen Erstattungsanspruch gegenüber der Finanzverwaltung in entsprechender Höhe. Vorsteuerüberhang entsteht typischerweise bei hohen Investitionen oder geringen steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Er stellt keine steuerliche Vergünstigung dar, sondern folgt dem System der Nettoumsatzbesteuerung. Vorsteuerüberhang ist von der Umsatzsteuerzahllast abzugrenzen, bei der die Steuer zugunsten des Fiskus ausfällt. Die Konstellation ist für Liquiditätsplanung und laufende Steuerdeklaration im Unternehmen relevant.