Vorsteuerabzug
In Kürze
Der Vorsteuerabzug ermöglicht Unternehmern die Verrechnung gezahlter Umsatzsteuer. Er wirkt steuermindernd innerhalb des Umsatzsteuersystems.
Definition
Vorsteuerabzug ist ein steuerrechtliches Instrument. Er bezeichnet das Recht eines Unternehmers, gezahlte Umsatzsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzusetzen. Der Abzug betrifft Steuerbeträge aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen für unternehmerische Zwecke. Vorsteuerabzug liegt vor, wenn eine steuerpflichtige Eingangsleistung mit gesondertem Steuerausweis bezogen wurde. Voraussetzung ist die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers sowie eine ordnungsgemäße Rechnung im steuerlichen Sinne. Die Abzugsfähigkeit setzt voraus, dass die bezogene Leistung dem Unternehmen wirtschaftlich zugeordnet ist. Rechtsgrundlage sind § 15 Umsatzsteuergesetz, kurz UStG, sowie ergänzend § 15a UStG. Der Anspruch entfällt bei steuerfreien Umsätzen oder Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Vorsteuerabzug begründet keinen Anspruch ohne bestehende Umsatzsteuerpflicht des Unternehmers. Er ist von Steuervergütungen für nichtunternehmerische Leistungsempfänger systematisch abzugrenzen. Der Vorsteuerabzug sichert die Besteuerung der Umsatzsteuer allein auf der Stufe des Endverbrauchs.