Wareneingang
In Kürze
Der Wareneingang beschreibt den formalen Prozess der Annahme und Erfassung gelieferter Waren. Er stellt die ordnungsgemäße Überführung externer Lieferungen in betriebliche Bestände sicher.
Definition
Wareneingang ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den organisatorisch geregelten Vorgang der Annahme, Kontrolle und Dokumentation gelieferter Waren im Betrieb. Der Wareneingang liegt vor, wenn Waren physisch übernommen und systematisch als betrieblicher Bestand erfasst sind. Zu den Voraussetzungen zählen die mengenmäßige Kontrolle, die sachliche Prüfung sowie die buchhalterische Erfassung der Lieferung. Die Erfassung erfolgt regelmäßig anhand von Lieferscheinen und unter Nutzung betrieblicher Warenwirtschaftssysteme. Rechtlich relevant ist der Vorgang im Zusammenhang mit kaufrechtlichen Mängelrechten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung bestimmter Prüfhandlungen besteht durch den Begriff selbst nicht. Der Wareneingang ist von der anschließenden Einlagerung als logistischem Folgevorgang abzugrenzen. In der Praxis bildet der Wareneingang die Grundlage für Bestandsführung, Rechnungsprüfung und weitere innerbetriebliche Abläufe.