Warnstreik
In Kürze
Der Warnstreik ist eine kurzfristige Arbeitsniederlegung im Rahmen von Tarifverhandlungen. Er dient der kollektiven Durchsetzung tariflicher Forderungen.
Definition
Warnstreik ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine zeitlich begrenzte kollektive Arbeitsniederlegung zur Unterstützung laufender Tarifverhandlungen. Der Warnstreik liegt vor, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung koordiniert und vorübergehend einstellen. Voraussetzung ist das Ende der tarifvertraglich vereinbarten Friedenspflicht zwischen den Tarifvertragsparteien. Der Arbeitskampf erfolgt regelmäßig ohne vorherige Urabstimmung innerhalb der Gewerkschaft. Rechtsgrundlage ist die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) geschützte Koalitionsfreiheit. Der Warnstreik ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich zulässig. Der Begriff begründet keine Pflicht zur Teilnahme für einzelne Arbeitnehmer. Abzugrenzen ist der Warnstreik vom unbefristeten Erzwingungsstreik mit längerer Dauer. In der Praxis dient der Warnstreik der Demonstration kollektiver Verhandlungsstärke gegenüber Arbeitgebern.