Wechselkurs
In Kürze
Der Wechselkurs beschreibt das Austauschverhältnis zwischen zwei Währungen. Er bestimmt den Wert einer Währung im Verhältnis zu einer anderen.
Definition
Der Wechselkurs ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Er bezeichnet das festgelegte Austauschverhältnis zwischen einer inländischen und einer ausländischen Währungseinheit. Ein Wechselkurs liegt vor, wenn für eine Währungseinheit eine bestimmte Gegenmenge einer anderen Währung bestimmt ist. Die Bestimmung erfolgt entweder marktbasiert durch Angebot und Nachfrage oder administrativ durch staatliche Festsetzung. Der Wechselkurs kann als Preisnotierung oder als Mengennotierung rechnerisch ausgedrückt sein. Bei flexiblen Systemen ergibt sich der Wechselkurs am Devisenmarkt ohne dauerhafte staatliche Bindung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht. Er ist vom internen Umrechnungskurs abzugrenzen, der ausschließlich buchhalterischen Zwecken dient. In der Praxis beeinflusst der Wechselkurs die Bewertung grenzüberschreitender Zahlungen im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr.