Wechselschicht
In Kürze
Die Wechselschicht ist ein Arbeitszeitmodell mit regelmäßigem Wechsel verschiedener Schichtlagen. Sie dient der kontinuierlichen Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe.
Definition
Die Wechselschicht ist ein arbeitszeitrechtliches Modell. Sie bezeichnet eine organisierte Form der Schichtarbeit mit planmäßigem Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtschichten. Wechselschicht liegt vor, wenn Arbeitnehmer nach einem verbindlichen Schichtplan regelmäßig auch nachts eingesetzt sind. Voraussetzung ist eine kontinuierliche Betriebsorganisation mit fortlaufender Besetzung aller Schichtzeiten. Die zeitliche Abfolge der Schichten ist vorab festgelegt und gilt einheitlich für den betroffenen Personenkreis. Rechtsgrundlage ist § 6 Arbeitszeitgesetz, abgekürzt ArbZG, der Wechselschicht arbeitszeitrechtlich der Nachtarbeit zuordnet. Die Wechselschicht begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Zuschläge oder Zulagen. Sie ist von einfacher Schichtarbeit abzugrenzen, bei der kein regelmäßiger Einsatz in Nachtschichten erfolgt. In der Praxis ermöglicht die Wechselschicht den durchgehenden Betrieb von Einrichtungen mit dauerhaftem Arbeitsbedarf.