Werbungskosten
In Kürze
Werbungskosten erfassen beruflich veranlasste Aufwendungen zur Einkommenserzielung. Sie mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Definition
Werbungskosten sind ein einkommensteuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung steuerpflichtiger Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Werbungskosten liegen vor, wenn ein objektiver beruflicher Veranlassungszusammenhang mit steuerbaren Einnahmen besteht. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen weder privat veranlasst noch ausdrücklich steuerlich ausgeschlossen sind. Die Abziehbarkeit setzt eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 9 Einkommensteuergesetz (EStG). Werbungskosten werden grundsätzlich einzeln nachgewiesen oder pauschal berücksichtigt. Ein pauschaler Abzug erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Aufwand in gesetzlich festgelegter Höhe. Werbungskosten begründen keinen Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung privater Lebensführungskosten. Sie sind von Betriebsausgaben abzugrenzen, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit betreffen. In der Praxis betreffen Werbungskosten insbesondere Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und beruflich veranlasste Reisekosten.