Zinssatz
In Kürze
Der Zinssatz bezeichnet die prozentuale Vergütung für die zeitweise Überlassung von Kapital. Er bestimmt die Höhe laufender Zinsleistungen für einen festgelegten Zeitraum.
Definition
Zinssatz ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er beschreibt die prozentuale Höhe der geschuldeten oder zu gewährenden Zinsleistung für Kapitalüberlassung. Der Zinssatz wird als Prozentwert bestimmt und bezieht sich regelmäßig auf einen definierten Zeitabschnitt. Er liegt vor, wenn Höhe und Bezugszeitraum der Verzinsung vertraglich oder gesetzlich festgelegt sind. Maßgeblich ist eine eindeutige Bestimmbarkeit der Zinsleistung unabhängig von Tilgung oder Kapitalrückführung. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 488 Bürgerliches Gesetzbuch BGB bei entgeltlichen Darlehensverträgen. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Zinshöhe ohne gesonderte Rechtsgrundlage. Vom Zinssatz abzugrenzen ist die Zinsfestschreibung als zeitliche Bindung eines vereinbarten Zinsniveaus. In der Praxis dient der Zinssatz der Berechnung von Zinsforderungen und Zinsverbindlichkeiten. Der Zinssatz kann fest oder veränderlich ausgestaltet sein und bestimmt die laufende Entgeltbelastung.