Zugewinngemeinschaft
In Kürze
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand verheirateter Ehegatten ohne Ehevertrag. Sie ordnet getrennte Vermögen mit einem späteren Ausgleich des Wertzuwachses.
Definition
Zugewinngemeinschaft ist ein familienrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den gesetzlichen Güterstand, bei dem die Vermögen der Ehegatten getrennt bleiben. Während der Ehe verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen selbstständig und haftet grundsätzlich allein. Ein Vermögensausgleich erfolgt erst mit Beendigung des Güterstands durch Scheidung oder Tod. Voraussetzung ist das Bestehen einer wirksamen Ehe ohne abweichende güterrechtliche Vereinbarung. Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen jedes Ehegatten. Maßgeblich sind objektiv feststellbare Vermögenswerte zu den jeweiligen Stichtagen. Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und erhöhen den Zugewinn nicht. Rechtsgrundlage ist § 1363 Bürgerliches Gesetzbuch BGB. Die Zugewinngemeinschaft begründet kein gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Sie ist von der Gütertrennung abzugrenzen, bei der kein Zugewinnausgleich stattfindet. In der Praxis ist die Zugewinngemeinschaft für Vermögensauseinandersetzungen im Scheidungs- und Erbfall maßgeblich.