Inflation
In Kürze
Inflation bezeichnet den anhaltenden allgemeinen Anstieg von Preisen in einer Volkswirtschaft. Dadurch sinkt die Kaufkraft des Geldes über einen bestimmten Zeitraum.
Definition
Inflation ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff zur Beschreibung einer dauerhaften Geldentwertung in einer Volkswirtschaft. Sie bezeichnet einen anhaltenden Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Güter und Dienstleistungen. Voraussetzung ist eine fortdauernde, gesamtwirtschaftlich wirksame Preissteigerung mit messbarem Kaufkraftverlust des Geldes. Die Erfassung erfolgt anhand eines Preisindexes, insbesondere des Verbraucherpreisindexes für private Haushalte. Inflation liegt nur vor, wenn Preissteigerungen breit wirken und nicht bloß einzelne Güter betreffen. Rechtsgrundlage für die amtliche Messung ist das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke StatG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Kompensation von Inflation besteht arbeitsrechtlich nicht. Inflation ist von einmaligen oder außergewöhnlichen Preisniveausteigerungen ohne Dauerwirkung abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst Inflation Lohnanpassungen, Tarifverhandlungen und die wirtschaftliche Bewertung von Entgeltstrukturen.