Innung
In Kürze
Innung bezeichnet einen freiwilligen Zusammenschluss selbstständiger Handwerksbetriebe zur gemeinsamen Interessenförderung. Der Begriff beschreibt eine öffentlich-rechtlich organisierte Struktur innerhalb des Handwerks.
Definition
Innung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit öffentlich-rechtlicher Organisationsform im Bereich des selbstständigen Handwerks. Sie bezeichnet den freiwilligen Zusammenschluss selbstständiger Handwerker eines Handwerks zur Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen. Innung liegt vor, wenn eine satzungsmäßige Mitgliedschaft, organschaftliche Struktur und gemeinsame Zweckverfolgung festgelegt sind. Rechtsgrundlage ist die Handwerksordnung, insbesondere §§ 52 bis 85 Handwerksordnung (HwO), geregelt. Innung erfüllt Aufgaben der Interessenvertretung, Ausbildungsförderung und Prüfungsorganisation im Rahmen gesetzlich zugewiesener Zuständigkeiten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft einzelner Handwerksbetriebe besteht nicht kraft Gesetzes bundesweit. Sie ist von der Handwerkskammer mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft organisatorisch und funktional abzugrenzen. Für die Praxis beeinflusst Innung kollektive Vertretungsstrukturen, Prüfungszuständigkeiten und arbeitsgerichtliche Vertretungsmöglichkeiten ihrer Mitglieder.