Insolvenzgeld
In Kürze
Insolvenzgeld ist eine staatliche Leistung zum Ausgleich von Lohnausfällen bei Arbeitgeberinsolvenz. Sie betrifft rückständiges Nettoarbeitsentgelt für einen gesetzlich begrenzten Zeitraum.
Definition
Insolvenzgeld ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine staatliche Entgeltersatzleistung bei Arbeitgeberinsolvenz bezeichnet im deutschen Rechtssystem insgesamt verbindlich ausgestaltet ist. Das Insolvenzgeld gleicht rückständiges Arbeitsentgelt für begrenzte Zeit aus und wird durch die Bundesagentur für Arbeit gesetzlich organisiert erbracht wird. Es liegt vor, wenn ein Insolvenzereignis eintritt und Entgeltansprüche aus den letzten drei Arbeitsmonaten objektiv feststehen und fortbestehen müssen. Rechtsgrundlage des Insolvenzgeldes sind § 165 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und § 324 SGB III, die hierfür maßgeblich sind. Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vorfinanzierung dieser Leistung besteht nicht allein kraft Gesetzes oder Vertragsgestaltung. Insolvenzgeld ist von Abfindungen abzugrenzen, da diese keinen Entgeltersatz für geleistete Arbeit darstellen und andere Zwecke verfolgen. In der Praxis sichert die Leistung kurzfristig Liquidität der Beschäftigten während insolvenzbedingter Übergangsphasen bei ausbleibender Lohnzahlung effektiv.