Investitionsrechnung
In Kürze
Die Investitionsrechnung dient der systematischen Bewertung wirtschaftlicher Investitionsalternativen anhand rechnerischer Kriterien. Sie unterstützt rationale Entscheidungsfindung durch strukturierte Gegenüberstellung zukünftiger Zahlungswirkungen.
Definition
Investitionsrechnung ist ein betriebswirtschaftliches Instrument zur rechnerischen Beurteilung der Wirtschaftlichkeit geplanter Investitionsvorhaben. Sie erfasst zukünftige Einzahlungen und Auszahlungen oder darauf bezogene Zielgrößen über einen definierten Planungszeitraum. Die Investitionsrechnung liegt vor, wenn Alternativen anhand einheitlicher Rechenansätze vergleichbar festgelegt sind. Erforderlich ist die Bestimmung relevanter Kosten, Erlöse, Gewinne oder Zahlungsströme je Investitionsobjekt. Die Investitionsrechnung kann einperiodisch oder mehrperiodisch ausgestaltet sein, abhängig vom gewählten Rechenverfahren. Zu den anerkannten Verfahren zählen statische und dynamische Methoden mit unterschiedlicher zeitlicher Differenzierung. Dynamische Verfahren berücksichtigen zusätzlich den Zeitwert des Geldes durch Abzinsung oder Aufzinsung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht. Die Investitionsrechnung ist von rein qualitativen Entscheidungsinstrumenten ohne monetäre Bewertung abzugrenzen. In der Praxis dient sie der Vorbereitung unternehmerischer Investitionsentscheidungen und der strukturieren Auswahl wirtschaftlich geeigneter Alternativen.