Jahresabschluss
In Kürze
Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Gesamtsituation eines Unternehmens zum Geschäftsjahresende dar. Er dient der rechnerischen Dokumentation von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Definition
Jahresabschluss ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur formellen Dokumentation der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens. Der Jahresabschluss umfasst die rechnerische Zusammenfassung der Buchführung am Ende eines Geschäftsjahres. Er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als verbindlichen Rechenwerken. Voraussetzung ist die vollständige Erfassung aller Geschäftsvorfälle der jeweiligen Abrechnungsperiode. Der Jahresabschluss ist nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Rechtsgrundlage ist § 242 Absatz 3 Handelsgesetzbuch (HGB) für aufstellungspflichtige Unternehmen. Eine eigenständige Entscheidungsbefugnis der Arbeitnehmervertretung wird durch den Jahresabschluss nicht begründet. Er ist vom Lagebericht abzugrenzen, der ergänzende qualitative Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung enthält. Der Jahresabschluss besitzt praktische Bedeutung für Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses nach § 108 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).