Kleinbetragsrechnung
In Kürze
Kleinbetragsrechnung bezeichnet eine vereinfachte Rechnung für geringfügige Bruttobeträge. Sie reduziert formale Pflichtangaben im umsatzsteuerlichen Abrechnungsverfahren.
Definition
Kleinbetragsrechnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag bis einschließlich 250 Euro brutto. Die Kleinbetragsrechnung dient der vereinfachten Erfüllung umsatzsteuerlicher Rechnungspflichten bei geringem wirtschaftlichem Umfang. Voraussetzung ist ein festgelegter Bruttorechnungsbetrag innerhalb der gesetzlichen Betragsgrenze. Erforderlich sind Angaben zum leistenden Unternehmer, zum Leistungsinhalt und zum Ausstellungsdatum. Zusätzlich muss der anzuwendende Steuersatz oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung enthalten sein. Angaben zum Leistungsempfänger oder eine fortlaufende Rechnungsnummer sind nicht zwingend vorgesehen. Die Kleinbetragsrechnung kann Grundlage für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers sein. Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass keine widersprüchlichen Empfängerangaben ausgewiesen sind. Rechtsgrundlage ist § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Ergänzend gelten die allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung besteht nicht. Sie ist von regulären Rechnungen mit vollständigen Pflichtangaben nach § 14 UStG abzugrenzen. Die Kleinbetragsrechnung ist in der betrieblichen Buchführung und Entgeltabrechnung regelmäßig relevant.