Kleinunternehmer
In Kürze
Kleinunternehmer bezeichnet einen umsatzsteuerlichen Sonderstatus für Unternehmer mit geringen Umsätzen. Er beeinflusst Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug im laufenden Geschäftsbetrieb.
Definition
Kleinunternehmer ist ein steuerrechtlicher Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht mit spezifischen Rechtsfolgen für Unternehmer. Er bezeichnet einen Unternehmer, der die umsatzsteuerliche Sonderregelung nach festgelegten Umsatzgrenzen anwendet. Der Status setzt voraus, dass die im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Umsätze bestimmte Schwellen nicht überschreiten. Maßgeblich ist, dass im laufenden Jahr voraussichtlich keine erheblich höheren Umsätze erzielt werden. Rechtsgrundlage ist § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG), der den Verzicht auf Umsatzsteuerausweis erlaubt. Der Kleinunternehmer weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führt keine Umsatzsteuer ab. Im Gegenzug ist ein Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen rechtlich ausgeschlossen für diesen Unternehmerstatus. Der Kleinunternehmer bleibt Unternehmer im Sinne des Steuerrechts und unterliegt den allgemeinen Aufzeichnungspflichten. Eine Verpflichtung zur Anwendung der Sonderregelung besteht nicht kraft Gesetzes für Unternehmer. Der Begriff ist von einem Kleingewerbe als handelsrechtlicher Einordnung strikt zu unterscheiden. Der Kleinunternehmer ist praxisrelevant für Rechnungsstellung, Buchführung und steuerliche Planung kleiner Betriebe.