Koalitionsfreiheit
In Kürze
Koalitionsfreiheit schützt den freien Zusammenschluss von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie gewährleistet kollektive Interessenvertretung ohne staatliche oder private Beeinflussung.
Definition
Koalitionsfreiheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Koalitionsfreiheit bezeichnet das verfassungsrechtlich garantierte Recht, Vereinigungen zur Wahrung und Förderung von Arbeitsbedingungen zu bilden. Geschützt ist sowohl der Zusammenschluss von Arbeitnehmern als auch der Zusammenschluss von Arbeitgebern zu Koalitionen. Die Koalitionsfreiheit umfasst die individuelle Freiheit des Beitritts, der Betätigung und des Austritts. Ebenso erfasst sie den Bestand und die eigenständige Betätigung der gebildeten Koalitionen. Voraussetzung ist eine auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gerichtete kollektive Zwecksetzung der Vereinigung. Rechtsgrundlage ist Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG), der unmittelbare Drittwirkung entfaltet. Die Koalitionsfreiheit schließt staatliche und private Maßnahmen aus, die den Zusammenschluss gezielt beeinträchtigen. Sie begründet keinen Anspruch auf Mitgliedschaft in einer bestimmten Koalition oder Organisation. Abzugrenzen ist die Koalitionsfreiheit von der bloßen Vereinsfreiheit ohne arbeitsbezogene Zweckrichtung. Die Koalitionsfreiheit ist praxisrelevant für Tarifautonomie, Arbeitskampf und kollektive Interessenvertretung im Arbeitsleben.