Kommanditgesellschaft auf Aktien
In Kürze
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien verbindet Kapitalbeteiligung mit persönlicher Haftung einzelner Gesellschafter. Sie ist eine eigenständige Kapitalgesellschaft mit aktienrechtlicher Struktur und kommanditgesellschaftlichen Elementen.
Definition
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital. Kennzeichnend ist die Beteiligung von Aktionären ohne persönliche Haftung sowie mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters. Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien obliegt die Geschäftsführung den persönlich haftenden Gesellschaftern kraft gesetzlicher Organstellung. Tatbestandlich setzt das Modell eine Satzung, ein festgelegtes Grundkapital und die Eintragung im Handelsregister voraus. Persönlich haftende Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein, sofern ihre Haftung unbeschränkt ausgestaltet ist. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt den §§ 278 bis 290 Aktiengesetz (AktG) als spezieller aktienrechtlicher Sonderform. Organe der Gesellschaft sind zwingend Hauptversammlung und Aufsichtsrat mit gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich durch die persönlich haftenden Gesellschafter als geschäftsführende Organe. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl dieser Rechtsform besteht nicht. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist von der Aktiengesellschaft durch das Fehlen eines Vorstands abgegrenzt. In der Praxis dient die Rechtsform der Kapitalbeschaffung bei gleichzeitiger Kontrolle durch haftende Gesellschafter.