Kostenfunktion
In Kürze
Kostenfunktion beschreibt den Zusammenhang zwischen Ausbringungsmenge und Gesamtkosten eines Unternehmens. Sie stellt Kostenverläufe formalisiert dar.
Definition
Kostenfunktion ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit betriebswirtschaftlicher Prägung. Er bezeichnet die mathematische Abbildung der Gesamtkosten in Abhängigkeit von der produzierten Leistungsmenge. Kostenfunktion liegt vor, wenn fixe und variable Kosten systematisch einer Ausbringungsmenge zugeordnet und funktional dargestellt sind. Tatbestandlich vorausgesetzt ist eine mengenbezogene Betrachtung des Ressourcenverbrauchs innerhalb eines definierten Produktions- oder Leistungsprozesses. Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe mengenunabhängiger Fixkosten und mengenabhängiger variabler Kosten. Der funktionale Verlauf kann linear oder nichtlinear ausgestaltet sein und Veränderungen der Grenzkosten abbilden. Kostenfunktion dient der analytischen Ermittlung von Kostenverläufen, Durchschnittskosten und Grenzkosten im Planungszusammenhang. Rechtsgrundlagen sind nicht normiert, da es sich um ein rechnerisches Analyseinstrument handelt. Kostenfunktion begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Produktionsmenge oder Kostenverteilung. Sie ist von der Angebotsfunktion abzugrenzen, die das Marktverhalten und nicht den internen Kostenverlauf beschreibt. In der arbeitsrechtlichen Praxis unterstützt die Kostenfunktion wirtschaftliche Bewertungen von Personal-, Produktions- und Organisationsentscheidungen.