Kündigungsschutzverfahren
In Kürze
Das Kündigungsschutzverfahren ist das arbeitsgerichtliche Verfahren zur Überprüfung einer Kündigung. Es klärt verbindlich die Wirksamkeit und soziale Rechtfertigung.
Definition
Das Kündigungsschutzverfahren ist ein arbeitsrechtliches Verfahren. Es dient der gerichtlichen Kontrolle einer arbeitgeberseitigen Kündigung auf ihre rechtliche Wirksamkeit. Das Kündigungsschutzverfahren wird durch fristgerechte Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingeleitet. Voraussetzung ist, dass eine Kündigung zugegangen und das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben sein. Maßgeblich sind hierfür § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie die Rechtsfolge des § 7 KSchG. Im Kündigungsschutzverfahren prüft das Gericht insbesondere soziale Rechtfertigung, formelle Wirksamkeit und gesetzliche Beteiligungspflichten. Die Darlegungs- und Beweislast für die Kündigungsgründe trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Das Kündigungsschutzverfahren begründet keinen automatischen Anspruch auf Abfindung. Es ist von außergerichtlichen Beendigungsvereinbarungen klar abzugrenzen. In der arbeitsgerichtlichen Praxis stellt das Kündigungsschutzverfahren das zentrale Instrument zur Klärung kündigungsrechtlicher Streitigkeiten dar.