Lagebericht
In Kürze
Der Lagebericht ist ein gesetzlich normierter Unternehmensbericht mit ergänzender Informationsfunktion. Er dient der strukturierten Darstellung wirtschaftlicher Lage und Entwicklung.
Definition
Lagebericht ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er beschreibt systematisch den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie wesentliche Risiken eines Unternehmens. Der Bericht liegt vor, wenn ergänzende Informationen außerhalb des Jahresabschlusses strukturiert festgelegt sind. Die Darstellung erfolgt vergangenheitsbezogen und zukunftsorientiert unter Berücksichtigung wesentlicher Chancen und Risiken. Inhaltlich umfasst er Geschäftsergebnis, Vermögenslage, Finanzlage und relevante Entwicklungen nach dem Abschlussstichtag. Erforderlich ist eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Gesamtschau der Unternehmenssituation. Rechtsgrundlage ist § 289 Handelsgesetzbuch in Verbindung mit § 264 Handelsgesetzbuch HGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung besteht nur für bestimmte Unternehmensgrößen. Lagebericht begründet keinen eigenständigen individualrechtlichen Anspruch von Arbeitnehmern. Er ist vom Jahresabschluss abzugrenzen, da dieser primär vergangenheitsbezogene Rechenwerke enthält. Für betriebliche Interessenvertretungen ist der Lagebericht regelmäßig Informationsgrundlage bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.