Lagerdauer
In Kürze
Die Lagerdauer ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Messung der durchschnittlichen Kapitalbindung. Sie beschreibt die durchschnittliche Verweildauer von Vorräten im Lager.
Definition
Lagerdauer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine rechnerische Kennzahl zur Ermittlung der durchschnittlichen Verweildauer von Vorräten im Unternehmen. Die Lagerdauer liegt vor, wenn der durchschnittliche Lagerbestand ins Verhältnis zu Umsatzerlösen gesetzt ist. Erfasst werden Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe sowie unfertige und fertige Erzeugnisse. Die Berechnung erfolgt periodenbezogen und bildet die zeitliche Kapitalbindung ab. Maßgeblich ist die durchschnittliche Dauer zwischen Einlagerung und Verbrauch oder Absatz. Die Kennzahl beschreibt ausschließlich mengenmäßige und zeitliche Bindungen ohne Aussagen zur Lagerorganisation. Eine gesetzliche Definition oder verbindliche Berechnungsvorgabe besteht nicht. Die Lagerdauer begründet keinen Anspruch auf bestimmte unternehmerische Dispositionen. Sie ist vom Lagerumschlag abzugrenzen, der die Häufigkeit der Bestandsumschichtung beschreibt. In der betrieblichen Praxis dient die Lagerdauer regelmäßig als Informationsgröße für wirtschaftliche Bewertungen im Unternehmen.