Lohnsteueranmeldung
In Kürze
Die Lohnsteueranmeldung ist die formalisierte Erklärung der einbehaltenen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Sie dient der periodischen Abführung an die Finanzverwaltung.
Definition
Lohnsteueranmeldung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Erklärung und Abführung einbehaltener Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Sie bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung der im Anmeldezeitraum entstandenen Steuerbeträge an das zuständige Finanzamt. Lohnsteueranmeldung liegt vor, wenn Arbeitslohn ausgezahlt und darauf entfallende Lohnsteuer einbehalten ist. Voraussetzung ist der Zufluss von steuerpflichtigem Arbeitsentgelt an Arbeitnehmer im bestehenden Beschäftigungsverhältnis. Die Lohnsteueranmeldung umfasst auch pauschale Steuerbeträge und gegebenenfalls Nullmeldungen. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 41a Einkommensteuergesetz (EStG). Die Abgabe erfolgt periodisch nach gesetzlich bestimmten Zeiträumen und Fristen. Eine eigenständige Steuerschuld des Arbeitnehmers wird durch die Lohnsteueranmeldung nicht begründet. Sie ist vom Lohnsteuerabzug abzugrenzen, der den tatsächlichen Steuereinbehalt beschreibt. Lohnsteueranmeldung ist praxisrelevant für die steuerliche Haftung des Arbeitgebers und die ordnungsgemäße Lohnabrechnung.