Mitarbeiterbindung
In Kürze
Mitarbeiterbindung beschreibt die auf Dauer angelegte Beziehung zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber. Sie wirkt auf Bestand und Stabilität von Arbeitsverhältnissen.
Definition
Mitarbeiterbindung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung der Stabilisierung bestehender Arbeitsverhältnisse. Er bezeichnet die Gesamtheit strukturierter Maßnahmen zur mittel- oder langfristigen Aufrechterhaltung von Beschäftigungsverhältnissen. Mitarbeiterbindung liegt vor, wenn arbeitsvertragliche, organisatorische oder vergütungsbezogene Rahmenbedingungen auf Verbleib ausgerichtet sind. Voraussetzung ist eine systematische Ausgestaltung innerhalb der Personalorganisation ohne Änderung des arbeitsvertraglichen Grundverhältnisses. Die Ausrichtung kann materielle, immaterielle oder entwicklungsbezogene Elemente innerhalb zulässiger arbeitsrechtlicher Grenzen umfassen. Maßgeblich ist die objektive Eignung der Maßnahmen zur Reduzierung von Beendigungsanreizen im Arbeitsverhältnis. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung spezifischer Instrumente der Mitarbeiterbindung besteht nicht. Mitarbeiterbindung ist von individualrechtlichen Bestandsschutzregelungen zu unterscheiden, die unmittelbar an Kündigungstatbestände anknüpfen. In der Praxis dient Mitarbeiterbindung der planbaren Personalsteuerung und der Begrenzung arbeitsmarktbedingter Fluktuation.