Nachfolgeplanung
In Kürze
Nachfolgeplanung steuert die vorausschauende Besetzung kritischer Funktionen im Unternehmen. Sie sichert personelle Kontinuität bei absehbaren oder unerwarteten Vakanzen.
Definition
Nachfolgeplanung ist ein arbeitsrechtliches Instrument der betrieblichen Personalorganisation. Nachfolgeplanung bezeichnet die systematische Festlegung zukünftiger Stellenbesetzungen für definierte Schlüsselpositionen innerhalb einer Organisation. Sie liegt vor, wenn potenziell vakante Funktionen identifiziert und mit qualifikatorischen Anforderungsprofilen verknüpft festgelegt sind. Voraussetzung ist eine strukturierte Erfassung personeller Abgänge sowie verfügbarer oder entwickelbarer interner Ressourcen. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus der unternehmerischen Organisationsfreiheit nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Nachfolgeplanung besteht nicht. Nachfolgeplanung ist von der individuellen Laufbahnplanung abzugrenzen, die ausschließlich personenbezogene Entwicklungsverläufe betrifft. In der Praxis dient sie der Sicherstellung betrieblicher Funktionsfähigkeit bei alters-, wechsel- oder fluktuationsbedingten Personalveränderungen.