Arbeitnehmerhaftung
In Kürze
Die Arbeitnehmerhaftung regelt die Verantwortlichkeit für Schäden aus betrieblicher Tätigkeit. Sie begrenzt die Haftung abhängig vom Verschuldensgrad.
Definition
Arbeitnehmerhaftung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Zurechnung von Schäden aus betriebsbezogener Tätigkeit. Sie beschreibt die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber bei Pflichtverletzungen. Arbeitnehmerhaftung liegt vor, wenn ein Schaden im Rahmen einer betrieblich veranlassten Tätigkeit verursacht wurde. Voraussetzung sind ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein Schaden sowie ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers. Maßgeblich ist der Grad des Verschuldens, der zwischen leichter Fahrlässigkeit und Vorsatz differenziert wird. Bei leichtester Fahrlässigkeit entfällt die Haftung vollständig, bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt eine quotale Verteilung. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine volle Haftung in Betracht kommen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus den allgemeinen Haftungsnormen der Paragraphen 276 und 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ergänzend gelten die richterrechtlich entwickelten Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs verbindlich. Arbeitnehmerhaftung begründet keine verschuldensunabhängige Einstandspflicht für betriebliche Risiken des Arbeitgebers. Abzugrenzen ist sie von der Arbeitgeberhaftung für Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsrecht. In der Praxis steuert die Arbeitnehmerhaftung die Risikoverteilung bei betrieblichen Schadensfällen.