Arbeitserlaubnis
In Kürze
Die Arbeitserlaubnis bezeichnet die behördliche Zulassung zur Ausübung einer Beschäftigung durch ausländische Arbeitnehmer in Deutschland. Sie betrifft Personen ohne Freizügigkeitsrecht nach Unionsrecht.
Definition
Die Arbeitserlaubnis ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die behördlich festgelegte Berechtigung zur Ausübung einer konkreten abhängigen Beschäftigung im Bundesgebiet. Die Arbeitserlaubnis liegt vor, wenn im Aufenthaltstitel oder in einer Nebenbestimmung die Aufnahme einer bestimmten Beschäftigung zugelassen ist. Die Erteilung setzt voraus, dass der aufenthaltsrechtliche Status eine Erwerbstätigkeit nicht ausschließt und die Beschäftigung nach Art, Umfang und Bedingungen bestimmt ist. Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), insbesondere § 4a AufenthG, gegebenenfalls in Verbindung mit der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Die Arbeitserlaubnis begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Begründung oder Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses. Sie ist von der allgemeinen Freizügigkeitsberechtigung von Staatsangehörigen der Europäischen Union und gleichgestellter Staaten abzugrenzen. Die Arbeitserlaubnis hat praktische Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der rechtssicheren Aufnahme und Durchführung einer Beschäftigung.