Arbeitslosengeld
In Kürze
Arbeitslosengeld ist eine staatliche Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Arbeitslosigkeit. Es setzt das Vorliegen gesetzlich bestimmter Voraussetzungen voraus.
Definition
Arbeitslosengeld ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine beitragsfinanzierte Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung bei Eintritt von Arbeitslosigkeit. Arbeitslosengeld wird gewährt, wenn Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und persönliche Meldung bei der zuständigen Behörde festgelegt sind. Zusätzlich muss eine versicherungsrechtliche Vorbeschäftigung innerhalb der maßgeblichen Rahmenfrist objektiv erfüllt sein. Rechtsgrundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere § 137 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Arbeitslosengeld bemisst sich nach einem pauschalierten Nettoentgelt aus dem zuvor erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Die Leistungshöhe richtet sich nach dem allgemeinen oder erhöhten Leistungssatz unter Berücksichtigung familiärer Verhältnisse. Die Bezugsdauer bestimmt sich nach Dauer der Vorbeschäftigung und dem Lebensalter bei Anspruchsentstehung. Arbeitslosengeld ruht oder entfällt bei Sperrzeiten, Ruhenstatbeständen oder dem Bezug bestimmter vorrangiger Sozialleistungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung ohne Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen besteht nicht. Arbeitslosengeld ist vom Arbeitslosengeld II als steuerfinanzierter Grundsicherungsleistung systematisch abzugrenzen. In der arbeitsrechtlichen Praxis beeinflusst Arbeitslosengeld die rechtliche Bewertung von Kündigungen und Beendigungsvereinbarungen.