Rechnungsnummer
In Kürze
Rechnungsnummer bezeichnet die eindeutige Kennzeichnung einer Rechnung im Geschäftsverkehr. Sie ermöglicht die formale Identifikation eines einzelnen Abrechnungsvorgangs.
Definition
Rechnungsnummer ist ein Begriff des Steuerrechts mit formalisierter Identifikationsfunktion für Abrechnungsdokumente im Geschäftsverkehr. Sie bezeichnet eine vom Rechnungsaussteller einmalig vergebene Kennzeichnung zur eindeutigen Zuordnung einer Rechnung. Rechnungsnummer liegt vor, wenn eine fortlaufende oder systematisch strukturierte Nummerierung eindeutig festgelegt ist. Festgelegt sein müssen Einmaligkeit, Zuordenbarkeit und eindeutige Identifizierbarkeit innerhalb des Rechnungsausgangs eines Unternehmers. Die Kennzeichnung muss so ausgestaltet sein, dass jede Rechnung dauerhaft von anderen Rechnungen unterscheidbar bleibt. Zentrale Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) mit den formellen Pflichtangaben für Rechnungen. Eine Rechnungsnummer begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch oder materiellrechtliche Forderung. Die Rechnungsnummer ist von der rein internen Belegnummer ohne gesetzliche Pflichtfunktion abzugrenzen. In der Praxis sichert die Rechnungsnummer die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsstellung und steuerlichen Nachprüfbarkeit.