Rechtsschutzversicherung
In Kürze
Die Rechtsschutzversicherung deckt Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Arbeitsverhältnis. Sie greift bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach den vereinbarten Bedingungen.
Definition
Die Rechtsschutzversicherung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Absicherung anwaltlicher und gerichtlicher Kosten bei arbeitsbezogenen Streitigkeiten. Sie umfasst die Übernahme von Gebühren und Auslagen für Rechtsanwälte, Gerichte und notwendige Nebenleistungen. Voraussetzung ist, dass ein Versicherungsvertrag besteht und ein versicherter Rechtsschutzfall objektiv eingetreten ist. Der Umfang der Rechtsschutzversicherung bestimmt sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Erforderlich ist ferner, dass der geltend gemachte Lebenssachverhalt vom versicherten Leistungsbereich erfasst ist. Die Rechtsschutzversicherung verpflichtet den Versicherer nicht zur Kostentragung bei vertraglich ausgeschlossenen Risiken. Sie ist von einer bloßen vorbeugenden Rechtsberatung ohne Versicherungsfall klar abzugrenzen. Die freie Wahl des Rechtsanwalts bleibt innerhalb der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich erhalten. Für arbeitsrechtliche Verfahren ist die Rechtsschutzversicherung insbesondere bei Kündigungsstreitigkeiten von praktischer Bedeutung. Eine Rechtsschutzversicherung begründet keinen Anspruch auf Erfolg des zugrunde liegenden arbeitsrechtlichen Verfahrens.