Rentenversicherung
In Kürze
Die Rentenversicherung sichert Einkommen bei Alter, Erwerbsminderung und Tod ab. Sie beruht auf Beitragszahlungen während des Erwerbslebens.
Definition
Rentenversicherung ist ein sozialrechtliches Instrument. Sie dient der Absicherung von Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenen durch laufende Geldleistungen. Die Rentenversicherung erfasst versicherungspflichtige und freiwillige Beitragszeiten während des Erwerbslebens systematisch. Voraussetzung ist die Erfüllung gesetzlich bestimmter Wartezeiten sowie persönlicher und versicherungsrechtlicher Merkmale. Die Leistungen der Rentenversicherung bemessen sich nach beitragspflichtigem Entgelt, Entgeltpunkten und rentenrechtlichen Bewertungsfaktoren. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, SGB VI). Die Rentenversicherung wird überwiegend im Umlageverfahren durch Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bundeszuschüsse finanziert. Sie begründet keinen Leistungsanspruch ohne vorherige Beitragszeiten oder gleichgestellte Versicherungszeiten. Abzugrenzen ist die Rentenversicherung von betrieblichen oder privaten Vorsorgesystemen außerhalb der Sozialversicherung. In der Praxis bildet die Rentenversicherung eine tragende Säule der gesetzlichen Alterssicherung.