Sonntagszuschlag
In Kürze
Der Sonntagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeit an Sonntagen. Er wird neben dem Grundlohn gezahlt und ist arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich geregelt.
Definition
Der Sonntagszuschlag ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers für Arbeitsstunden an Sonntagen zwischen 0 und 24 Uhr. Der Sonntagszuschlag wird nur gewährt, wenn eine tatsächliche Arbeitsleistung in diesem Zeitraum objektiv erbracht wird. Er setzt voraus, dass Sonntagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig festgelegt ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Sonntagszuschlags besteht nicht. Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung. Steuerlich ist der Sonntagszuschlag nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) begünstigt. Die Steuerfreiheit ist auf einen Zuschlag von höchstens fünfzig Prozent des Grundlohns begrenzt. Der Grundlohn ist dabei mit maximal fünfzig Euro je Stunde anzusetzen. Sozialversicherungsrechtlich gelten ergänzend die Vorgaben der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Der Sonntagszuschlag begründet keinen Ersatz für den gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzruhetag. Er ist von Feiertagszuschlägen durch den Bezug ausschließlich auf Sonntage abzugrenzen. In der Praxis dient der Sonntagszuschlag der Vergütung atypischer Arbeitszeiten.