Sozialplan und Interessenausgleich
In Kürze
Sozialplan und Interessenausgleich sind kollektive Regelungsinstrumente bei Betriebsänderungen. Sie betreffen Ablauf und Folgen unternehmerischer Maßnahmen.
Definition
Sozialplan und Interessenausgleich ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet zwei rechtlich unterschiedliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei geplanten Betriebsänderungen. Sozialplan und Interessenausgleich regeln einerseits das Ob, Wann und Wie der Maßnahme und andererseits den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile. Ein Interessenausgleich liegt vor, wenn Modalitäten der Betriebsänderung schriftlich festgelegt sind. Ein Sozialplan liegt vor, wenn Maßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile verbindlich bestimmt sind. Rechtsgrundlage sind § 111 und § 112 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG als funktional verbundene Regelungen. Sozialplan und Interessenausgleich begründen keine Verpflichtung zur Durchführung oder Unterlassung der Betriebsänderung. Sie sind dadurch abzugrenzen, dass nur der Sozialplan erzwingbar ist. In der Praxis werden Sozialplan und Interessenausgleich regelmäßig parallel verhandelt und abgeschlossen.