Sozialversicherung
In Kürze
Die Sozialversicherung ist ein staatliches Pflichtversicherungssystem zur Absicherung zentraler Lebensrisiken. Sie schützt insbesondere Arbeitnehmer vor Einkommensausfällen.
Definition
Sozialversicherung ist ein sozialrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein gesetzlich organisiertes System öffentlich-rechtlicher Pflichtversicherungen zur sozialen Sicherung. Die Sozialversicherung umfasst mehrere Versicherungszweige zur Absicherung von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfällen. Sie liegt vor, wenn versicherungspflichtige Personen kraft Gesetzes in die jeweiligen Versicherungssysteme einbezogen sind. Voraussetzung ist regelmäßig ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt oder ein gesetzlich gleichgestellter Status. Rechtsgrundlagen sind das Sozialgesetzbuch Viertes Buch SGB IV sowie die besonderen Regelungen der einzelnen Versicherungszweige. Die Sozialversicherung wird überwiegend durch einkommensabhängige Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Die Sozialversicherung begründet keinen privatrechtlichen Versicherungsvertrag zwischen Versichertem und Träger. Sie ist von freiwilligen privaten Individualversicherungen ohne Solidarprinzip abzugrenzen. In der Praxis stellt die Sozialversicherung den zentralen Pfeiler der sozialen Sicherung abhängig Beschäftigter dar.